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Honorar & Stundensätze
Stundensätze für die
Abwehr-/Durchsetzungs-/Gestaltungsberatung
Unsere Beratung wird grundsätzlich nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vergütet. Für Beratungsleistungen, deren Schwerpunkt im Bereich der steueroptimierten Abwehr-, Durchsetzungs- oder Gestaltungsberatung, Projektbetreuung und Gutachtenerstellung liegt, vereinbaren wir mit Ihnen auch gerne Stundensätze oder Auftragspauschalen, die sich an Aufwand und Einsparpotential orientieren. In besonderen Fällen arbeiten wir zudem auch erfolgsabhängig.
Erfolgshonorar
Bei Steuergestaltungsmodellen vereinbaren wir mit unseren Mandanten in Einzelfällen ein Erfolgshonorar. In Abhängigkeit des konkreten Aufwands und der zu erwartenden Steuerersparnis oder -erstattung beträgt unsere Vergütung zwischen 7,5 und 50 Prozent der eingesparten/erstatteten Steuer. Unser Honorar entsteht, sobald der Erfolg eingetreten ist, in der Regel also erst, wenn der Mandant den (reduzierten) Steuerbescheid erhalten hat. Wir weisen darauf hin, dass das Erfolgshonorar bei Steuerberatern erst seit dem 1. Juli 2008 und nur in den besonderen Fällen des § 9a Abs. 2 StberG zulässig ist.
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